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Employer of Record im Vereinigten Königreich
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Vereinigten Königreich Wichtige Fakten
Sozialleistungen im Vereinigten Königreich
Prämien- und Sonderzahlungen
Im Vereinigten Königreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, Prämien zu gewähren; Prämien werden jedoch üblicherweise verwendet, um die Leistung von Arbeitskräften zu belohnen.
Diese Zahlungen sind häufig in Arbeitsverträgen oder unternehmensinternen Richtlinien festgelegt und werden entsprechend den dort festgelegten Bedingungen ausgezahlt. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an die vereinbarten Zeitpläne für diese Zahlungen zu halten, um die arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Jahresurlaub
Arbeitskräfte im Vereinigten Königreich haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, sobald sie eine Beschäftigung aufnehmen. Der gesetzliche Anspruch beträgt 5,6 Wochen pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte, die je nach Arbeitsvertrag auch Feiertage umfassen können. Dieser Urlaub wird voll bezahlt und kann während des gesamten Urlaubsjahres genommen werden, wie zwischen Arbeitgeber und Angestellten vereinbart.
Zusätzlicher Urlaub kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags angeboten werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber bieten erweiterte Urlaubsregelungen an, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Beschäftigtenbindung zu verbessern.
Nicht in Anspruch genommener gesetzlicher Urlaub kann in bestimmten Fällen, z. B. bei Langzeiterkrankungen, bis zu einem Jahr übertragen werden. Eine Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
Freistellung im Krankheitsfall
Persönliche Abwesenheit und Krankheitsurlaub werden durch das gesetzliche Krankengeld (SSP) geregelt. Arbeitskräfte, die mehr als 123 GBP pro Woche verdienen, haben Anspruch auf 117 GBP pro Woche für bis zu 28 Wochen. Die ersten drei Tage des Krankheitsurlaubs sind in der Regel unbezahlt und werden als „Wartetage“ bezeichnet. Arbeitgeber können im Rahmen von Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen eine verbesserte Lohnfortzahlung bei Krankheit anbieten.
Mutterschutz und Elternzeit
Arbeitgeber müssen bis zu 52 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes gewähren, wobei 39 Wochen durch das gesetzliche Mutterschaftsgeld bezahlt werden können; die Arbeitskräfteinnen müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Arbeitnehmerinnen, die bis zur 15. Woche vor der voraussichtlichen Entbindungswoche mindestens 26 Wochen bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren, haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie mindestens 15 Wochen vor dem Entbindungstermin schriftlich benachrichtigt werden.
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